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Änderungskündigung - was tun? Rechtliche Voraussetzungen und Handlungsoptionen

Änderungskündigungen sind neue Vertragsangebote an Arbeitnehmer. Sie enthalten geänderte, zumeist schlechtere Konditionen. Sie haben eine Änderungskündigung erhalten und möchten sich informieren, welche Möglichkeiten Sie jetzt haben?

Änderungskündigung Was Tun
Sie haben eine Änderungskündigung erhalten oder haben offene Fragen zum Thema? Melden Sie sich gerne unter 02104/8337590 oder per E-Mail an pfingsten@fritz-fachanwaelte.de. Wir helfen Ihnen!

Wir erklären Ihnen alles Wissenswerte und geben Ihnen Tipps zum weiteren Vorgehen!

Übersicht:

  1. Änderungskündigung - was bedeutet das?
  2. Die Voraussetzungen einer Änderungskündigung
  3. Die Handlungsmöglichkeiten bei Erhalt einer Änderungskündigung
  4. Arbeitslosengeld und Änderungskündigung
  5. Der Sonderfall: Gehaltskürzung durch Änderungskündigung
  6. Betriebsübergang und Änderungskündigung
  7. Abfindungsanspruch
  8. Das Wichtigste in Kürze
  9. FAQ

1. Änderungskündigung - was bedeutet das?

Eine Änderungskündigung beendet Ihr Arbeitsverhältnis im Gegensatz zu einer ordentlichen Kündigung nicht. Sie hat vielmehr die Änderung wesentlicher Rahmenbedingungen Ihres Arbeitsvertrages zum Inhalt. Liegt Ihnen eine Änderungskündigung vor, haben Sie also das Angebot eines neuen Arbeitsvertrages zu geänderten Bedingungen erhalten. Diese würden nach Ende der gesetzlichen, vertraglichen oder tarifvertraglichen Kündigungsfrist in Kraft treten. 

Sie haben recht, normalerweise kann der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und beispielsweise Arbeitsaufgaben und Arbeitszeiten anpassen. Allerdings ist dies nicht in jedem Fall möglich, denn das Weisungsrecht hat Grenzen.

Sind beispielsweise Arbeitsaufgaben und Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag schon hinlänglich konkretisiert, können diese nicht einseitig abgeändert werden. Ebenso kann das Arbeitsentgelt nicht einseitig zum Nachteil des Arbeitnehmers abgeändert werden.

Wenn also sowohl im Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen und im Tarifvertrag kein Recht zur Anpassung vorgesehen ist und damit das Weisungsrecht des Arbeitgebers endet, kann der Arbeitgeber sein Ziel nur mit einer Änderungskündigung erreichen.

Genau in diesen Fällen, in welchen keine einvernehmliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gefunden werden kann, wird die Änderungskündigung als Mittel der Wahl herangezogen. In der Praxis sind zumeist folgende Punkte Inhalt einer Änderungskündigung:

  • Anpassung der Arbeitszeiten
  • Veränderung der Arbeitsaufgaben
  • Gehaltsveränderungen
  • Verlegung des Arbeitsortes
  • Kürzung vereinbarter Zusatzleistungen

Eine Änderungskündigung ist nicht in jedem Fall negativ zu bewerten. Es ist durchaus möglich, dass Ihr Arbeitgeber eine betriebsbedingte oder krankheitsbedingte Kündigung vermeiden möchte.

2. Die Voraussetzungen einer Änderungskündigung

Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, ist eine Änderungskündigung gem. §2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nur dann rechtmäßig, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. 

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen wir Ihre Änderungskündigung auf folgende Voraussetzungen:

  • Erfüllung der Formerfordernisse
  • Einhaltung der gesetzlichen Fristen aus Arbeits- und Tarifvertrag
  • Nachweis, dass keine milderen Mittel zur Verfügung stehen und eine Weiterbeschäftigung zu den gleichen Vertragsbedingungen nicht möglich ist
  • Prüfung, ob das Angebot maßvoll ist und sich nur auf unumgängliche Änderungen bezieht
  • Prüfung, ob die neuen Rahmenbedingungen präzise, klar und deutlich sind
  • Beachtung des Sonderkündigungsschutzes

3. Die Handlungsmöglichkeiten bei Erhalt einer Änderungskündigung

Sofern Ihnen eine Änderungskündigung vorliegt, haben Sie drei Möglichkeiten:

  • Annahme der Änderungskündigung
  • Annahme der Änderungskündigung unter Vorbehalt
  • Ablehnen der Änderungskündigung

Wir werden Ihnen diese Möglichkeiten erläutern, sodass Sie Ihre Optionen abwägen können. Da die Folgen jedoch weitreichend sind, raten wir Ihnen zur Rücksprache mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Möglichkeit 1 - Die Annahme

Wenn Sie die geänderten Rahmenbedingungen akzeptieren, wird Ihr Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist zu den geänderten Bedingungen fortgeführt.

Erhält ein Arbeitnehmer beispielsweise eine Änderungskündigung, weil sich die Arbeitsbedingungen aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung ändern und die Fortführung der bisherigen Aufgaben nicht möglich ist, wird er die Änderungskündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit annehmen. Arbeitgeber, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind, haben hierzu bereits Vorgespräche geführt und eine einvernehmliche Lösung erzielt.

Möglichkeit 2 - Die Annahme unter Vorbehalt

Mit der Annahme unter Vorbehalt halten Sie sich alle Möglichkeiten offen.

Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber in diesem Fall schriftlich mit Zugangsnachweis mit, dass Sie die Änderungskündigung unter Vorbehalt annehmen. Anschließend können Sie dann prüfen lassen, ob die Voraussetzungen einer Änderungskündigung eingehalten wurden und eine Kündigungsschutzklage einreichen. Es ist unbedingt notwendig, auch hier die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage einzuhalten. Holen Sie sich anwaltliche Unterstützung!

Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird das Arbeitsverhältnis dann zu den neuen Bedingungen fortgeführt, bis eine Entscheidung des Arbeitsgerichts vorliegt.  Allerdings führt ein Prozess beim Arbeitsgericht auch oft dazu, dass eher Verhandlungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Abfindung geführt werden, weil das Vertrauen auf beiden Seiten gestört ist.

Es besteht aber natürlich auch die Möglichkeit, das Arbeitsgericht entscheiden zu lassen:  dann ist die Änderung entweder rechtswidrig oder das Arbeitsverhältnis wird zu neuen Bedingungen fortgeführt.

Abfindung

Mehr zum Thema Abfindung erfahren Sie in unserem Beitrag.

Möglichkeit 3 - Die Ablehnung

Ihre dritte Möglichkeit ist die Ablehnung der Änderungskündigung. In der Folge wird Ihr Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist beendet.

Auch für diese Möglichkeit gibt es individuelle Beweggründe, welche Ihre Berechtigung haben. In diesem Fall steht Ihnen jedoch auch die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage zur Verfügung.  Wenn das Arbeitsgericht feststellt, dass die Änderungen rechtmäßig sind, endet das Arbeitsverhältnis.  Aber auch hier gilt, dass die Kündigungsschutzklage meistens dazu führt, über die Bedingungen der Beendigung zu verhandeln. 

4. Arbeitslosengeld und Änderungskündigung

Eine Änderungskündigung ist immer arbeitgeberseitig bedingt. Sollten Sie also das Angebot Ihres Arbeitgebers ablehnen und die Änderungskündigung nicht annehmen, entfällt die 3-monatige Sperre bei Bezug von Arbeitslosengeld.

Aber Achtung: Sie müssen sich in jedem Fall unverzüglich arbeitssuchend melden. Nur so wahren Sie sich den Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld.

5. Der Sonderfall: Gehaltskürzung durch Änderungskündigung

Insbesondere dann, wenn Firmen existenzielle Probleme haben, streben Arbeitgeber die Kürzung von Gehältern an, um finanzielle Mittel zu sparen. Aus unternehmerischer Sicht handelt es sich hierbei sicherlich um ein probates Mittel, aber Achtung: Die Lohnkürzung muss immer das mildeste Mittel sein, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Änderungskündigungen mit Lohnkürzung sind gem. Bundesarbeitsgericht nur dann zulässig, wenn:

  • Die Personalkosten nicht mehr auffangbare Verluste verursachen, die zu Entlassungen führen könnten
  • Die Gefahr einer Betriebsschließung besteht
  • Die Reduzierung der Lohnkosten, die Rettung des Unternehmens bedeutet

6. Betriebsübergang und Änderungskündigung

Gemäß § 613a BGB sind Änderungskündigungen, die aufgrund eines Betriebsübergangs ausgesprochen werden, verboten. Das heißt, der Arbeitgeber kann dies nicht als Kündigungsgrund verwenden.

Er könnte sich jedoch auf wirtschaftliche Gründe berufen, z.B. dass der Betrieb aufgrund der Gehaltskosten nicht profitabel fortgeführt werden kann oder ein Standortwechsel die Änderung des im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitsortes bedingt.

Ob eine Änderungskündigung in diesen Fällen wirksam ist, ist stark vom Einzelfall abhängig und muss eingehend geprüft werden.

7. Abfindungsanspruch

Wie bei einer “normalen” Beendigungskündigung auch, kann die Änderungskündigung zum Anlass genommen werden, über eine Abfindung zu verhandeln.  Es gibt jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Der Arbeitgeber kann eine Abfindung anbieten unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.

Für die Höhe der Abfindung sind entscheidende Faktoren die Erfolgsaussichten in einem möglichen Kündigungsschutzverfahren sowie die individuelle Zahlungsbereitschaft und die finanziellen Möglichkeiten.

Wenn es doch zu einem Kündigungsschutzverfahren kommt, entscheidet das Arbeitsgericht nicht über die Höhe der Abfindung.  Eine Ausnahme ist lediglich der Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses, der besonderen Voraussetzungen unterliegt.

8. Das Wichtigste in Kürze

  • Änderungskündigungen sind Vertragsangebote mit geänderten Arbeitsbedingungen
  • Sie erfolgen, wenn  bestehende Bedingungen nicht einvernehmlich angepasst werden können
  • Eine Änderungskündigung kann Arbeitszeiten, Aufgaben, Gehälter, Arbeitsorte und Zusatzleistungen betreffen
  •  Annahme, Annahme unter Vorbehalt oder Ablehnung der Änderungskündigung sind mögliche Reaktionen
  •  Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt erhalten, wenn die Änderungskündigung abgelehnt wird
  • Gehaltskürzungen durch Änderungskündigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig
  • Bei Betriebsübergängen gelten besondere Regelungen für Änderungskündigungen
  • Eine Abfindung kann zusammen mit einer Änderungskündigung angeboten werden, um rechtliche Schritte zu vermeiden 

9. FAQ

Was ist eine Änderungskündigung?

Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des bestehenden Arbeitsvertrags, gefolgt von einem Angebot für einen neuen Vertrag (nach Ablauf der Kündigungsfrist) mit geänderten Arbeitsbedingungen. Dies bedeutet, dass die Kündigung des alten Vertrags immer Teil der Änderungskündigung ist. Die Änderungen können verschiedene Aspekte des Arbeitsverhältnisses betreffen.

Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es bei Erhalt einer Änderungskündigung?

Ihre erste und meist beste Option ist die Annahme der Änderungskündigung unter Vorbehalt. Dies ermöglicht es Ihnen, das Angebot anzunehmen, während Sie gleichzeitig die Möglichkeit haben, die Änderungen vor Gericht überprüfen zu lassen. Es ist wichtig, rechtzeitig rechtliche Beratung einzuholen. 

Die zweite Option wäre die Ablehnung der Änderungskündigung. Lehnen Sie das in der  Änderungskündigung enthaltene Änderungsangebot ab, dann geht es allein um die Frage, ob die in der Änderungskündigung enthaltene Beendigungskündigung wirksam ist oder nicht. 

Ihre dritte Option ist das Akzeptieren der Änderungskündigung. Akzeptieren Sie die Änderungskündigung, können Sie Ihr Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist zu den angepassten Bedingungen fortführen.

Wie verhält es sich mit Arbeitslosengeld bei Ablehnung einer Änderungskündigung?

Eine Änderungskündigung ist immer arbeitgeberseitig bedingt. Sollten Sie also das Angebot Ihres Arbeitgebers ablehnen und die Änderungskündigung nicht annehmen, entfällt die 3-monatige Sperre bei Bezug von Arbeitslosengeld.

Aber Achtung: Sie müssen sich in jedem Fall unverzüglich arbeitssuchend melden. Nur so wahren Sie sich den Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld.

Kann eine Änderungskündigung zu weniger Gehalt führen?

Ja, Änderungskündigungen können mit Gehaltskürzungen verbunden sein. Allerdings müssen strenge Anforderungen erfüllt sein, um solche Kürzungen rechtlich durchzusetzen. Änderungskündigungen mit Lohnkürzungen sind gemäß Bundesarbeitsgericht nur dann zulässig, wenn die Personalkosten nicht mehr auffangbare Verluste verursachen, die zu Entlassungen führen könnten, wenn die Gefahr einer Betriebsschließung besteht und / oder wenn die Reduzierung der Lohnkosten, die Rettung des Unternehmens bedeutet.

Kann eine Änderungskündigung zum Anlass genommen werden, um über eine Abfindung zu verhandeln?

Ja, es gibt jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Der Arbeitgeber kann eine Abfindung anbieten unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.

Bildquellennachweis: © Canva | tadamichi

Antje Pfingsten
Fachanwältin für Arbeitsrecht mit über 15 Jahren Berufserfahrung. Fachanwältin für Familienrecht seit 2009. Zertifizierte Mediatorin
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