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Arbeitszeugnis anfechten: Ihre berufliche Reputation sichern

Sie haben nach der Beendigung ihres Jobs ein Arbeitszeugnis erhalten und sind mit der Bewertung nicht einverstanden? Sie fühlen sich ungerecht beurteilt?

Arbeitszeugnis Anfechten
Sind Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht zufrieden und möchten sich rechtlich beraten lassen? Melden Sie sich gerne unter 02104/833759-0 oder per E-Mail an [email protected]. Wir helfen Ihnen!

Das Arbeitszeugnis ist Ihre Visitenkarte, die künftige Arbeitgeber über Ihre Fähigkeiten, Leistungen und Ihr Sozialverhalten informiert. Ihr Arbeitgeber gibt damit Auskunft über Ihre letzte Beschäftigung. Umso wichtiger ist es deshalb, dass Ihr Arbeitszeugnis eine genaue und faire Darstellung Ihrer beruflichen Entwicklung bietet.

Wenn Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht zufrieden sind, können Sie dieses anfechten. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Übersicht:

  1. Wann ist ein Arbeitszeugnis anfechtbar?
  2. Navigation durch den Prozess der Anfechtung: Die 4 Stufen
  3. Das gerichtliche Verfahren zur Zeugnisanfechtung
  4. Wie lange kann man ein Arbeitszeugnis anfechten?
  5. Zum Abschluss

1. Wann ist ein Arbeitszeugnis anfechtbar?

Da das Arbeitszeugnis immer eine subjektive Bewertung durch Vorgesetzte und Arbeitgeber darstellt, können Selbstbild und Fremdbild auseinanderfallen. Hier gilt es genau zu differenzieren.

Die Anfechtung eines Arbeitszeugnisses erfordert nicht nur Vorbereitung und Durchhaltevermögen, sondern im Zweifelsfall auch rechtliche Unterstützung.

Zu den Gründen, die eine Anfechtung des Arbeitszeugnisses rechtfertigen, gehören:

Formfehler und fehlende Angaben

Das Arbeitszeugnis muss nicht nur auf Firmenpapier gedruckt und knitterfrei sein, es sollte auch korrekt aufgebaut sein. Fehlt die Unterschrift eines Personalverantwortlichen oder sind fehlende oder falsche Angaben enthalten, kann das zu Missverständnissen führen.

Die allgemeingültige Struktur eines qualifizierten Arbeitszeugnisses beinhaltet: 

  • Daten zum Arbeitnehmer
  • Tätigkeitsbeschreibung für den gesamten Zeitraum des Arbeitsverhältnisses
  • Beurteilung von Leistung und Sozialverhalten
  • Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Schlussformel
  • Datum und Unterschrift

Achten Sie ebenfalls auf die korrekte Bezeichnung Ihrer ausgeübten Tätigkeit, richtige und umfassende Tätigkeitsbeschreibungen und vergessen Sie nicht die Prüfung auf Rechtschreibfehler.

Unklare Formulierungen und fehlende Anerkennung der Leistungen

Damit das Arbeitszeugnis die berufliche Zukunft nicht beeinträchtigt, sollte es positiv und klar formuliert sein. Vage oder negative Bewertungen können sich negativ auswirken. Unter Juristen wird von der Notwendigkeit einer wohlwollenden Beurteilung gesprochen. Selbst wenn Sie nicht sehr erfolgreich waren, sind negative Bemerkungen nicht erlaubt.

Sollte Ihr Arbeitszeugnis Formulierungen enthalten, die negativ oder höchstens ausreichend zu bewerten sind, ist Ihr Vorgesetzter in der Pflicht, diese Aussagen zu beweisen. Eine Leistung oder ein Verhalten kann nur dann negativ beurteilt werden, wenn diese über einen längeren Zeitraum vorlag.

In der Praxis hat sich eine differenzierte Zeugnissprache etabliert. Arbeitgeber nutzen dabei spezielle Formulierungen zur Bewertung. Sie sollten Ihr Arbeitszeugnis auf diese Formulierungen prüfen und bewerten lassen. Oftmals klingen die verwendeten Formulierungen nett, aber bedeuten das Gegenteil. Holen Sie im Zweifelsfall fachkundigen Rat ein.

Unterschiede zur vorherigen Zeugnissen

In vielen Fällen liegen bereits Zwischenzeugnisse vor, mit denen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem künftigen Arbeitgeber beworben haben.

Diese müssen sich auch im Abschlusszeugnis wiederfinden.

2. Navigation durch den Prozess der Anfechtung: Die 4 Stufen

Bevor Sie den Weg der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gehen, navigieren wir Sie durch die nächsten Stufen. Halten Sie diese Vorgehensweise bitte ein und gehen Sie nicht den vierten vor dem ersten Schritt.

Stufe 1 – Rechtliche Beratung

Sofern Sie nicht rechtskundig sind und Unsicherheit besteht, welche Nachbesserungen Sie für Ihr Arbeitszeugnis verlangen und ansprechen möchten, lassen Sie sich bitte fachkundig beraten. Dieser Schritt ist optional. Gehen Sie ihn, wissen Sie genau, welche Forderungen Sie stellen können und wie Sie diese gegenüber Ihrem Arbeitgeber begründen sollten.

Stufe 2 - Das Gespräch suchen

Nachdem Sie sich informiert haben und sich darüber klar geworden sind, für welche Punkte Sie eine Korrektur wünschen, suchen Sie unbedingt das Gespräch mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber. Es gibt immer wieder Fälle, in denen Unwissen statt böser Absicht der Grund für Formulierungen oder Formfehler ist.

Formulieren Sie konkrete Vorschläge zur Nachbesserung des Arbeitszeugnisses, argumentieren Sie diese und versuchen Sie sich auf eine Korrektur zu einigen.

Stufe 3 - Einen schriftlichen Widerspruch formulieren

Sollte das Gespräch nicht zum Erfolg geführt haben oder die besprochenen Korrekturen auf sich warten lassen, formulieren Sie einen formellen, schriftlichen Widerspruch gegen das Zeugnis beim Arbeitgeber.

Erläutern Sie darin die Passagen, die Sie im Arbeitszeugnis anfechten wollen, und schlagen Sie entsprechende Änderungen vor. Gegebenenfalls können Sie hier bereits rechtliche Argumente für Ihre Änderungswünsche vorbringen.

Sehr wichtig: Setzen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Frist für die Änderungswünsche - angemessen ist ein Zeitraum von 2 Wochen.

Stufe 4 - Anwaltliches Schreiben oder Zeugnisberichtigungsklage

Ihr Arbeitgeber hat sich nicht auf die vorgeschlagenen Änderungen eingelassen oder die gesetzte Nachbesserungsfrist ist verstrichen? In einigen Fällen hinterlässt ein anwaltliches Schreiben mehr Eindruck beim Arbeitgeber. Sie können diese Zwischenstufe wählen und versuchen, ein finanziell und zeitaufwändiges Klageverfahren zu umgehen oder Sie können direkt eine Zeugnisberichtigungsklage beim Arbeitsgericht einreichen.

3. Das gerichtliche Verfahren zur Zeugnisanfechtung

Sind Sie weiterhin nicht mit Ihrem Arbeitszeugnis zufrieden und sind alle vorherigen Schritte zur Einigung gescheitert, kann eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erfolgen.

In einem arbeitsgerichtlichen Verfahren ist der Arbeitgeber dafür beweispflichtig, dass die Leistung schlechter als durchschnittlich war, was in einer Zeugnisnote ausgedrückt einem “befriedigend” entspricht.  Für eine bessere Note als “befriedigend” ist wiederum der Arbeitnehmer beweispflichtig. 

Um Ihre Interessen angemessen vertreten zu lassen, empfehlen wir, sich in einem Klageverfahren anwaltlich vertreten zu lassen.

Sie selbst können folgende Unterlagen sammeln und zur Verfügung halten:

  • Zwischenzeugnisse
  • Leistungsbeurteilungen der vergangenen Jahre
  • E-Mail-Verkehr bzgl. erbrachter Leistungen
  • Konkrete Beispiele, welche ihre Erfolge und Verantwortlichkeiten belegen und ihre Aussagen stützen
  • Positives Feedback ehemaliger Kollegen und Vorgesetzter

Bitte bleiben Sie im gesamten Verfahren professionell in der Kommunikation. Man muss nicht einer Meinung sein, aber dennoch respektvoll miteinander umgehen.

4. Wie lange kann man ein Arbeitszeugnis anfechten?

Ihr Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verjährt nach 3 Jahren. Innerhalb dieser Zeit muss Ihnen ein Arbeitszeugnis ausgestellt werden.

Grundsätzlich existiert keine allgemeingültige Frist zur Anfechtung eines Arbeitszeugnisses. Gerichte gehen in der Praxis aber davon aus, dass Arbeitgeber ab 6 Monaten nach Ausfertigung des Dokumentes die Arbeitsleistungen nicht mehr leisten können.

Sie sollten also nicht nur sofort ab Bekanntwerden Ihres Austrittes ein Arbeitszeugnis anfordern, sondern - sofern es Unstimmigkeiten gibt – dieses auch zeitnah korrigieren lassen.

5. Zum Abschluss

Sie haben gänzlich recht – die wenigsten wollen im Streit mit ihrem Arbeitgeber auseinandergehen und eine gütliche Lösung sollte immer der Schritt der Wahl sein. Zudem ist ein Gerichtsverfahren nicht nur langwierig, sondern auch zumeist unangenehm. Es sollte also das letzte Mittel der Wahl sein.

Aber: Arbeitgeber verlangen Arbeitszeugnisse, um sich über Ihre beruflichen Erfolge und ihr Sozialverhalten zu informieren. Bedenken Sie also bitte, dass ein schlechtes oder kein Arbeitszeugnis Ihre berufliche Zukunft entscheidend erschweren kann.

Bildquellennachweis: © PantherMedia | Khunkorn Laowisit

Antje Pfingsten
Fachanwältin für Arbeitsrecht mit über 15 Jahren Berufserfahrung. Fachanwältin für Familienrecht seit 2009. Zertifizierte Mediatorin
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